Elternbeiträge

Elternbeiträge

Als staatlich anerkannte Ersatzschule wird die Freie Waldorfschule Diez nur zu etwas über 80 Prozent ihrer Kosten vom Land Rheinland-Pfalz finanziert. So ist es notwendig, dass Eltern oder andere Unterstützer 20 Prozent der anfallenden Kosten tragen. Das von den Eltern regelmäßig entrichtete Entgelt für den Schulbesuch wird dazu vom Förderverein verwaltet und dem Schulverein punktuell zugeführt.

Über die Höhe der Elternbeiträge können und sollten wir miteinander reden. Nach der Aufnahme eines Kindes werden monatliche Elternbeiträge vereinbart, die die jeweiligen Einkommensverhältnisse der Eltern berücksichtigen. In derartigen Finanzgesprächen wird den Eltern auch Einblick in die Bedürfnisse der Schule gegeben.

Auf begründeten Antrag kann das monatliche Entgelt für den Schulbesuch durch den Vorstand zeitweise reduziert werden. So ist für die Eltern gewährleistet, dass sie selbst in freier und verantwortungsvoller Weise den Beitrag festlegen können, der einerseits ihren finanziellen Möglichkeiten und andererseits den Notwendigkeiten des Schulbetriebs entspricht.

Wir wünschen uns die Bereitschaft der Eltern, die Schule möglich machen zu wollen und sich dazu in größtmöglichem Maße sowohl finanziell als auch praktisch einzusetzen.

Die Beiträge im Detail

Monatliches Entgelt für den Schulbesuch, Darlehen, Kostenbeteiligung am Mittagessen sind nur einige der Kosten unserer Freien Waldorfschule Diez.

Die folgende Tabelle gibt Auskunft, mit welchen regelmäßigen und einmaligen Beiträgen Sie als Eltern rechnen müssen, wenn Ihr Kind unsere Schule besucht:

Beitragskomponente
Betrag
1.Bearbeitungsgebühr zur Anmeldung
fällig mit dem Anmeldeantrag für eine neue Schülerin / einen neuen Schüler
0,00 €
2.Aufnahmegebühr
fällig bei Abschluss des Schulvertrages
0,00 €
3.Zinsloses, nachrangiges Darlehen (einmalig)
pro Schulfamilie, d.h. nur einmal, auch bei mehreren Kindern an der Schule; nicht reduzierbar; Rückzahlung erfolgt bei Schuljahresende des letzten Kindes der Schulfamilie
1.500,00 €
4.Entgelt für Schulbesuch (monatlich)
für ein einzelnes Kind einer Schulfamilie240,00 €
für zwei Kinder einer Schulfamilie zusammen312,00 €
für drei und mehr Kinder einer Schulfamilie zusammen360,00 €
5Materialgeld (halbjährlich)
zahlbar jeweils im März und September; nicht reduzierbar
für ein Kind in der Unterstufe (Klasse 1 bis 4)42,50 €
für ein Kind in der Mittelstufe (Klasse 5 bis 8)47,50 €
für ein Kind in der Oberstufe (Klasse 9 bis 13)55,00 €
6.Mittagessen (monatlich)
Teilnahme an 4 Tagen pro Woche (MO – DO) während der Schulzeit des gesamten Schuljahrs; zusätzliche Anmeldung erforderlich; Betrag wird 12mal je Schuljahr eingezogen; für ein Kind; Förderung durch Jobcenter / Sozialamt beantragbar
47,00 €
Mittagessen (einzelne Wochenkarte)
Teilnahme an 4 Tagen der gewählten Einzelwoche (MO – DO); zusätzliche Anmeldung erforderlich; Betrag muss im Voraus in der Vorwoche bar bezahlt werden; für ein Kind
20,00 €
7.Besuch der Ganztagsschule
an 4 Tagen pro Woche (MO – DO) während der Schulzeit des gesamten Schuljahrs; im Schulgeld enthalten
0,00 €
8.Besuch der Betreuenden Grundschule
für ein Kind in Klasse 1 bis 4; nach Unterrichtsende an Freitagen (FR) während der Schulzeit des gesamten Schuljahrs; im Schulgeld enthalten
0,00 €