Selbstverwaltung

Selbstverwaltung

In zahlreichen Arbeitskreisen und auch als Mitglieder im Schul- und Förderverein arbeiten Eltern aktiv an der Gestaltung der Schule mit. Träger der Schule ist der Schulverein, der Förderverein unterstützt den Schul- und Kindergartenbetrieb finanziell.

„Frei“ ist unsere Freie Waldorfschule weitestgehend von der staatlichen Schulverwaltung, den staatlichen Lehrplänen und einer hierarchischen Struktur. Eltern und Lehrer haben unsere Waldorfschule gegründet und verwalten sie auch selbstständig im Interesse ihrer Kinder.

Die Selbstverwaltung, alle Angebote und Leistungen der Schule hängen daher vor allem vom Engagement der gesamten Schulgemeinschaft, also von Lehrern, Eltern, Angestellten, Ehemaligen, Freunden und Förderern ab. Die Schulgemeinschaft bildet das Herz unserer Schule und wird durch verschiedene Gremien und Arbeitskreise repräsentiert, die sich mit großem Einsatz um die vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen kümmern.

Der Schulverein

Der Schulverein, genauer: der Waldorfschulverein Diez e.V., ist der Träger unserer Schule: Er fungiert als Arbeitgeber aller Lehrer und pädagogischen Mitarbeiter, als Mieter der Gebäude und als Empfänger der Fördergelder des Landes. Offiziell heißt der Schulverein „Waldorfschulverein Diez“. Er ist eingetragen beim Amtsgericht Montabaur und somit ein „e.V.“

Die Aufgaben

Der Schulverein ist Empfänger aller Fördermittel des Landes. Zusätzlich ist er Mieter des Schulgeländes und der Schulgebäude, die ja teilweise dem Förderverein, teilweise auch der Stadt gehören.

Dem Schulverein kommt die Aufgabe des Schulträgers zu, denn als „Schule in freier Trägerschaft“, deren Existenzberechtigung in Artikel 7 GG garantiert ist, bedarf die Freie Waldorfschule Diez solch eines freien Trägers, der sich – stellvertretend für den Staat – aller wirtschaftlichen und rechtlichen Belange der Schule annimmt.

Die Besonderheit dabei ist, dass dies unter den von außen gesetzten Rahmenbedingungen gleichzeitig in einer inneren Selbstverantwortung und damit auch Selbstverwaltung geschieht. Konkret heißt dies, dass alle Mitglieder des Vereins an der existenziellen Mitgestaltung der Schule beteiligt sind – hier wird Schule gemacht.

Mitglied des Vereins können die Eltern / Erziehungsberechtigten der Schüler werden, die die Freie Waldorfschule Diez besuchen, alle Lehrkräfte und sonstige Mitarbeiter des Schulvereins sowie volljährige Schüler. Ja, die Satzung sieht ausdrücklich vor, dass Schüler(innen) mit Erreichen der Volljährigkeit die Mitgliedschaft beantragen können.

Der Vorstand des Schulvereins ist juristisch das entscheidende Vertretungsorgan der Schule zwischen den Mitgliederversammlungen des Schulvereins. Er trägt die rechtliche Verantwortung für alle Angelegenheiten der Schule. Er widmet sich der rechtlichen und wirtschaftlichen Führung der Schule, insbesondere der Haushaltsführung, den Personal- und Vertragsangelegenheiten.

Der Vorstand des Schulvereins tagt grundsätzlich zusammen mit dem Vorstand des Fördervereins und dokumentiert so die enge Kooperation. Der Vorstand achtet die pädagogische Selbstverwaltung durch das Kollegium. Im Belangen, die sowohl die pädagogische als auch die wirtschaftlich-rechtliche Führung der Schule betreffen, arbeitet er eng mit der Schulführung zusammen. Jeden Monat tagt der Schulverein zusammen mit dem Förderverein, den Elternvertretern, der Schulführung und allen wichtigen Arbeitskreisen in der „Großen Runde“.

Während der jährlichen Mitgliederversammlung wird der Vorstand von den Mitgliedern des Schulvereins für jeweils zwei Jahre gewählt. Laut Satzung hat er drei Mitglieder, die teils dem Kollegium, teils der Elternschaft angehören. Der Vorstand kommt alle ein bis zwei Wochen zusammen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Die Satzung

Der Vorstand des Schulvereins ist juristisch das entscheidende Vertretungsorgan der Schule zwischen den Mitgliederversammlungen des Schulvereins. Er trägt die rechtliche Verantwortung für alle Angelegenheiten der Schule. So steht es in der Satzung des Vereins.

pdf-icon-small Download Satzung Waldorfschulverein Diez e.V.

Mitgliedschaft

Alle Eltern / Erziehungsberechtigten der Schüler, die die Freie Waldorfschule Diez besuchen, alle Lehrkräfte und sonstigen Mitarbeiter des Waldorfschulvereins, alle volljährigen Schüler der Freien Waldorfschule Diez: Als Mitglied des Schulvereins können Sie über ihr Stimm- und Rederecht bei Versammlungen den Schulorganismus mittragen und entscheidend mitgestalten – hier wird über Entwicklung und Strategie der Schule bestimmt!

Werden Sie Mitglied im Schulverein…

… und gestalten Sie die Zukunft der Schule, wenn Sie die Vereinsziele mittragen können. Anmeldeformulare zur Mitgliedschaft können Sie sich selbst ausdrucken oder Sie kommen im Schulbüro vorbei und füllen dort ein Formular aus.

Die Mitgliedschaft im Schulverein ist derzeit kostenlos.

Vorstand

Der Vorstand des Schulvereins besteht wie der Vorstand des Fördervereins aus Lehrervertretern und Eltern.

Insgesamt sind dies drei Mitglieder des Schulvereins, die laut Satzung auf der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre in den Vorstand gewählt werden. Derzeit besteht der Vorstand des Schulvereins aus folgenden Personen:

Hagen Quast
Petra Reimer
Ala Likhimovich

Anliegen an den Vorstand des Schulvereins richten Sie in der Regel schriftlich über das Schulbüro „an den Vorstand des Schulvereins“.

 

Der Förderverein
Der Förderverein kümmert sich primär um den angeschlossenen Waldorfkindergarten und die finanzielle Unterstützung des Schulvereins. Die in den Vorstand gewählten Vereinsmitglieder führen die Geschäfte mit Hilfe des Geschäftsführers. Der Verein mit Sitz in Diez trägt den Namen „Förderverein Waldorfschule Lahn/Taunus e.V.“ und ist eingetragen beim Amtsgericht Montabaur. Der Förderverein ist sozusagen die Elternvereinigung unserer Schule.

Die Aufgaben

Der Förderverein ist Besitzer der (von der Stadt Diez gekauften) Schulgebäude und Mieter weiterer Gebäude und Räume auf dem Gelände. Er vermietet die Räumlichkeiten an den Schulverein. Zusätzlich ist der Förderverein Träger des Waldorfkindergartens Diez und somit ganz erheblicher Förderer der Waldorfpädagogik Rudolf Steiners in der Region.

Die Waldorfschule (oder genauer: der Waldorfschulverein) wird vom Förderverein auch mit finanziellen Beiträgen unterstützt. Denn die Förderung der Schule durch das Land kann bei weitem nicht die anfallenden Kosten decken. Alle Schul-Eltern schließen daher mit dem Förderverein den Schulvetrag ab und zahlen Ihre Elterngelder an den Förderverein. Mit diesen Mitteln kann der Förderverein dann je nach wirtschaftlicher Situation des Schulvereins diesen mit Elterngeldern unterstützen.

Ähnlich verhält es sich mit dem Kindergarten. Auch die Kindergarten-Eltern schließen mit dem Förderverein einen Erziehungsvertrag ab und entrichten die Kindergartengebühren und -Nebenkosten auf das Konto des Fördervereins, wo auch die kommunalen Kindergarten-Fördergelder eingehen. So können zumindest ein Teil der Kosten im Kindergarten gedeckt werden.

Der Förderverein hat auch die Aufgabe, Spendenmittel für waldorfpädagogische Aufgaben anderer gemeinnütziger Einrichtungen sowie für wissenschaftliche Aufgaben und Forschungsaufgaben zu beschaffen. Zu den hiernach zu unterstützenden gemeinnützigen Vereinen gehören insbesondere der „Bund der freien Waldorfschulen e. V.“ sowie mit ihm verbundene Einrichtungen. So wird auf diesem Weg auch die Lehrerausbildung an Waldorfschulen gefördert.

Jedermann kann Mitglied des Fördervereins werden, wenn er sich mit den Zielen aus der Satzung identifizieren kann. Da die Mitglieder des Vereins an der existenziellen Mitgestaltung der Schule und des Kindergartens beteiligt sind, wird im allgemeinen davon ausgegangen, dass alle Eltern hier eine Mitgliedschaft (zumindest für die Dauer der Kindergarten- bzw. Schulzeit ihrer Kinder) beantragen.

Der Vorstand des Fördervereins trägt die rechtliche Verantwortung für alle Angelegenheiten des Vereins. Er widmet sich der rechtlichen und wirtschaftlichen Führung des Vereins, insbesondere der Haushaltsführung sowie den Personal- und Vertragsangelegenheiten. Als Träger des Waldorfkindergartens Diez wird auch ein Fokus auf die Entwicklungen dort gelegt. Die in den Vorstand gewählten Vereinsmitglieder führen die Geschäfte mit Unterstützung des Geschäftsführers.

Der Vorstand des Fördervereins tagt grundsätzlich zusammen mit dem Vorstand des Schulvereins und dokumentiert so die enge Kooperation. Der Vorstand achtet die pädagogische Selbstverwaltung des Kindergartens durch die Erzieher. Im Belangen, die sowohl die pädagogische als auch die wirtschaftlich-rechtliche Führung des Kindergartens betreffen, arbeitet er eng mit der Kindergartenleitung zusammen. Jeden Monat tagt der Förderverein zusammen mit dem Schulverein, den Elternvertretern, der Schulführung und allen wichtigen Arbeitskreisen in der „Großen Runde“.

Während der jährlichen Mitgliederversammlung wird der Vorstand von den Mitgliedern des Fördervereins für jeweils zwei Jahre gewählt. Laut Satzung hat er drei Mitglieder, die teils dem Schulkollegium, teils der Elternschaft angehören. Er kommt alle ein bis zwei Wochen zusammen. Seine Sitzungen sind nicht öffentlich.

Anliegen an den Vorstand des Fördervereins richten Sie in der Regel schriftlich über das Schulbüro „an den Vorstand des Fördervereins“.

Die Satzung

Der Vorstand des Fördervereins führt die Geschäfte des Vereins nach Maßgabe der Satzung. Er trägt auch die rechtliche Verantwortung für alle Angelegenheiten des Kindergartens.

pdf-icon-small Download Satzung Förderverein Waldorfschule Lahn/Taunus e.V.

Mitgliedschaft

Wir empfehlen allen Schuleltern die Mitgliedschaft im Förderverein – nur so können Sie Einfluss nehmen auf die Höhe und Verwendung Ihrer Elternbeiträge. Auch unterstützen Sie durch Ihre Vereinsbeiträge die Schule und den Kindergarten zusätzlich und stärken die politische Stellung der Schule gegenüber Politik und Aufsichtsbehörden.

Natürlich freuen wir uns, wenn Sie Mitglied des Fördervereins werden und dann die Zukunft von Schule und Kindergarten mitgestalten möchten. Eigentlich fühlen sich alle Eltern dazu verpflichtet, schließlich geht es ja um die Förderung der Waldorfpädagogik in der Region. Anmeldeformulare können Sie sich selbst ausdrucken oder Sie kommen im Schulbüro vorbei und füllen dort ein Formular aus.

Der Mitgliedsbeitrag beträgt derzeit:

  • für eine Einzelmitgliedschaft: € 144,00 jährlich
  • für eine Familienmitgliedschaft: € 216,00 jährlich
Als Einzelmitglied hat jede einzelne Person eine Stimme Stimmrecht bei den Mitgliederversammlungen, bei Familienmitgliedschaft zählt nur eine Stimme je Familie.

Der Vereinsbeitrag wird jeweils halbjährlich am Monatsanfang im Voraus eingezogen.

Vorstand

Der Vorstand des Fördervereins setzt sich aus Mitgliedern des Fördervereins zusammen. Diese werden laut Satzung auf der Mitgliederversammlung jeweils für zwei Jahre in den Vorstand gewählt. Derzeit besteht der Vorstand des Fördervereins aus folgenden Personen:

Ildiko Schau
Jonas Fritz
Juliane Freifrau von Münster

Anliegen an den Vorstand des Fördervereins richten Sie in der Regel schriftlich über das Schulbüro „an den Vorstand des Fördervereins“.

 

Schulführung
An der Freien Waldorfschule Diez werden die pädagogischen Aufgaben vom Lehrerkollegium in eigener Verantwortung wahrgenommen. Alle laufenden, den Unterricht betreffenden Entscheidungen werden durch das Kollegium gefällt. Diese Selbstverwaltung in Form einer kollegialen Schulführung durch die Lehrkräfte und Erzieher hat sich an unserer Schule sehr bewährt.

Nach außen sichtbares Kennzeichen unserer kollegialen Schulführung ist die wöchentliche Lehrerkonferenz. Diese beschließt die Kollegiumsordnung und delegiert bestimmte Aufgaben auf Zeit an ihre Mitglieder. Entsprechend ihren Arbeitsbereichen gliedert sich die Konferenz in eine allgemeine / technische Konferenz (gemeinsame pädagogische und verwaltungstechnische Konferenz aller Unterrichtenden und Erzieher der Ganztagsschule) und eine pädagogische Konferenz (teilweise auch nach Schulstufen getrennt). Die Teilnahme an der pädagogischen Konferenz und an der allgemeinen / technischen Konferenz ist für alle Lehrer von vornherein verbindlich.

Die wöchentliche pädagogische Konferenz dient auch als ständiges Seminar zur Fortbildung und zum Austausch pädagogischer Erfahrungen. Hier werden auch Schülerbeobachtungen ausgetauscht.

Das Lehrerkollegium wählt jährlich die Zusammensetzung der Schulführungskonferenz, welche die Aufgaben der pädagogischen Schulführung wahrnimmt. Die Schulführungskonferenz ist das Beratungsgremium für alle grundsätzlichen Fragen der pädagogischen Schulführung. Dieser gehören Kollegen an, die schon einige Zeit an der Schule unterrichtet haben und gewillt sind, sich im Geiste der Waldorfpädagogik verantwortlich für den Schulorganismus einzusetzen. In der so genannten Schulführungskonferenz tagen die Kollegen wöchentlich.

Elternvertretung
Eltern haben an der Freien Waldorfschule Diez die Chance, die Schule, der sie ihre Kinder anvertrauen, aktiv mitzugestalten. Seit Schulgründung hat die Elternarbeit hier daher einen sehr hohen Stellenwert. Die Schule ist aus einer Elterninitiative heraus entstanden und Eltern sind es, die im partnerschaftlichen Zusammenwirken und Kommunizieren mit allen anderen Beteiligten an der Schule die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule fördern und mitgestalten. Ohne die aktive Mitwirkung der Eltern gäbe es keine Waldorfschule in Diez, Elternarbeit ist zwingend erforderlich.

Mitarbeit von Eltern zeigt sich vielseitig auf Vereins- und Vorstandsebene, im Dialog mit der Schulführung, in Arbeitskreisen – beispielsweise dem Adventsbasarkreis oder dem Bastelkreis – bei Elternvertreter-Treffen und vor allem im konkreten Klassenbereich.

Eltern helfen bei den Jahresfesten und bei Theateraufführungen, bei Klassenfahrten und Renovierungsarbeiten. Elternmitwirkung umfasst schließlich, natürlich immer auf freiwilliger Basis, die Teilnahme an klassenübergreifenden Vorträgen und Veranstaltungen zu pädagogischen Themen, im künstlerisch-praktischen Bereich und an geisteswissenschaftlichen Arbeitskreisen, die einen tieferen Einblick in das geistige Element ermöglichen, das die Schule trägt.

Die Waldorfpädagogik braucht das aktive Interesse und die Unterstützung aller Eltern. Aus jeder Klasse werden zwei Elternvertreter gewählt, die sich regelmäßig mit den Vertretern der anderen Klassen treffen. Dort werden dann die Schul-Elternvertreter gewählt.