Aktuelle Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Aktuelle Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus

Diez, 05.03.2021: Die Bekämpfung der Corona-Pandemie haben wir alle in der Hand, jeder kann dazu beitragen, dass wir diese Zeit gut durchstehen. Immer mehr Klassen werden in den kommenden Wochen (endlich) wieder in die Schule kommen, dazu werden entsprechend angepasste Hygienekonzepte und Verhaltensmaßnahmen verfolgt. Wir bemühen uns dabei die unterschiedlichen Schutzziele, pädagogische und soziale Aspekte und die Rechte der Betroffenen zu brücksichtigen.

Das aktuelle Hygienekonzept für die Waldorfschule finden Sie hier:
pdf-icon-small  Hygienekonzept Schule

Das aktuelle Hygienekonzept für den Waldorfkindergarten finden Sie hier:
pdf-icon-small  Hygienekonzept Kindergarten

Symptome

Wenn Sie wissen möchten, wie Sie als Eltern während der Corona-Pandemie mit typischen Erkältungs- bzw. Krankheitssymptomen Ihrer Kinder umgehen sollten, informieren Sie sich auf dem sehr anschaulichen Merkblatt, das gemeinsam von der Landesregierung und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte herausgegeben wurde. So können Sie schon vor einem eventuellen Arztbesuch einschätzen, ob und wie heftig Ihr Kind krank ist.

Verhaltenshinweise bei Erkältungssymptomen

Kinder und Jugendliche dürfen die Schule nicht besuchen, auch wenn sie unter einem Infekt mit nur schwachen Symptomen leiden (z.B. leichter Schnupfen, leichter/ gelegentlicher Husten). Erst wenn der Allgemeinzustand nach 24 Stunden gut ist und keine weiteren Krankheitszeichen dazugekommen sind, darf die Schule wieder besucht werden.

Wenn Kinder und Jugendliche unter stärkeren Symptomen leiden, insbesondere Atemwegs-und/oder Grippesymptome (z.B. Fieber, trockener Husten, Geruchs-oder Geschmacksverlust oder auch Gelenk-und Muskelschmerzen) oder verstärken sich die zunächst nur leichten Symptome, entscheiden die Eltern über die Notwendigkeit einer ärztlichen Beratung. Die behandelnde Ärztin/der behandelnde Arzt entscheidet über die Durchführung eines SARS-CoV-2-Tests.

Wird ein Test durchgeführt, bleiben die Kinder und Jugendlichen mindestens bis zur Mitteilung des Ergebnisses zu Hause.

Ist das Testergebnis negativ, gelten die Voraussetzungen zur Wiederzulassung wie oben beschrieben.

Ist das Testergebnis positiv, sind die Vorgaben und Regelungen des Gesundheits¬amtes zu beachten. Das Kind oder der Jugendliche muss mindestens 48 Stunden symptomfrei sein und darf frühestens 14 Tage nach Symptombeginn die Schule wieder besuchen.

Zur Wiederzulassung des Besuchs der Schule sind kein negativer Virusnachweis und auch kein ärztliches Attest notwendig.

Wenn ein Geschwisterkind oder ein Elternteil Kontakt zu einem bestätigten COVID-19-Fall hatte, müssen nur die Kontaktperson selber, nicht aber die anderen Familienangehörigen zu Hause bleiben, solange die Kontaktperson keine Krankheitssymptome entwickelt oder positiv getestet wird.

Maskenpflicht

Gemeinsam können wir auch weiterhin durch unser Verhalten dazu beitragen, das Infektionsgeschehen günstig zu beeinflussen. Leitlinien sind für uns die bestehenden rechtlichen Rahmenbedingungen für Schulen bzw. Kindergärten in Rheinland-Pfalz. Über die Maskenpflicht ist viel diskutiert worden, sie ist und bleibt zunächst jedoch ein wesentlicher Baustein für das gemeinsame Leben und Arbeiten an der Schule während der Pandemie. Alle Details zu dieser Maskenpflicht finden Sie in der Handreichung zur Maskenpflicht an Schulen, herausgegeben von der für alle Schulen zuständigen Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier.

Weitere Infos und Hilfen

Unsere Schule ist ein Teil des Bundes der Freien Waldorfschulen. Letzterer stellt auf seiner Homepage ein umfangreiches Corona-FAQ zum Lesen bereit. Auf dieser Seite finden Sie Texte, Links und Hinweise, die Ihnen praktische Hilfe bei der Bewältigung der vielfältigen Herausforderungen geben wollen.

Zur psychischen Bewältigung der Corona-Krise haben die Freunde der Erziehungskunst Rudolf Steiners eine Notfall-Hotline für Kinder, Jugendliche und Eltern eingerichtet. Wer sich im häuslichen Umfeld überfordert, geängstigt, destabilisiert oder bedroht fühlt, findet hier erste Hilfe für die Seele. Unter der bundesweiten Telefonnummer 0721-680786622 sind täglich von 9:00 bis 21:00 Uhr Experten für vertrauliche notfallpädagogische Beratungsgespräche erreichbar.

Auf einer sehr umfangreichen Seite können Sie alle wichtigen Corona-Informationen der Landesregierung / Staatskanzlei Rheinland-Pfalz nachlesen. Dort werden auch laufend die neuen Corona-Schutzmaßnahmen und -Regeln gemeldet, die für Schulen und Kindergärten in unserem Bundesland bindend sind. Hier finden Sie Antworten auf die meisten allgemeinen Fragen rund um Corona, Schulen und Kitas.

Vielen Dank und bleiben Sie gesund!