Anmeldung

Anmeldung

Die Aufnahme in unsere Waldorfschule ist grundsätzlich jederzeit möglich, wenn in der betreffenden Klasse Platz ist.

Vor der Anmeldung und der Aufnahme in eine Klasse sind einige Formalitäten zu erledigen, die hilfreich sind für die beiderseitige Entscheidungsfindung. Für Quereinsteiger in bestehende Klassen ist immer auch ein zeitlich begrenztes Hineinschnuppern vorgesehen.

Die Wahl der richtigen Schule für Ihr Kind kann eine zukunftsweisende Entscheidung sein. Natürlich wünschen wir uns, dass Sie sich dabei für unsere Schule entscheiden.
Die Hinweise hier geben Ihnen Antworten auf technisch-organisatorische Fragen. Informationen zu inhaltlichen Fragen finden Sie in den Seiten zur Waldorfpädagogik.

Voraussetzungen

Die Freie Waldorfschule Diez möchte eine Gemeinschaft von Eltern und Lehrern zum Wohle des Kindes sein. Diese kann sich nur positiv entwickeln, wenn gegenseitiges Vertrauen besteht, das gemeinsam mit Lehrern erarbeitet und entwickelt wird.

Wir wünschen uns, dass Sie als Eltern der Waldorfpädagogik aufgeschlossen gegenüber stehen. Sie müssen nicht alles gut und richtig finden, aber bereit sein, sich positiv mit der Pädagogik auseinanderzusetzen.
Ihre Bereitschaft, zu lernen und neue Wege zu gehen und selbst auch Verantwortung zu übernehmen, fördern Ihr Kind.

Über eine Aufnahme wird vor allem nach pädagogischen Gesichtspunkten entschieden: Passt Ihr Kind mit all seinen Eigenschaften und Fähigkeiten in diese Klasse, zu diesen Kindern und diesem Lehrer? Kann Ihr Kind hier angemessen unterrichtet werden?

Falls noch Platz in der Klasse ist, können Schüler bis in die Oberstufe hinein „quereinsteigen“. Telefonisch kann jederzeit im Schulbüro erfragt werden, in welchen Klassen es möglich ist, neue Schüler aufzunehmen. Für die späteren Abschlüsse müssen Sie die jeweils aktuellen schulrechtlichen Bestimmungen beachten.

So müssen Schüler drei Jahre lang unsere Waldorfschule besucht haben, um dann einen Abschluss machen zu können (beispielsweise die Klassen 10, 11 und 12 für den Realschulabschluss oder die Klassen 11, 12 und 13 für das Abitur). Bei einem Wechsel von einer anderen Waldorfschule sind diese Zeiten nicht notwendig.

Ein verfügbarer Platz und mehrere Kriterien spielen in eine Aufnahmeentscheidung hinein. Insbesondere muss sichergestellt werden, dass der Schüler an der Waldorfschule genügend gefördert werden kann.

Ihre schriftliche Voranmeldung

Wir freuen uns, wenn Sie uns Ihr Kind anvertrauen möchten! Sie können einen für beide Seiten unverbindlichen Anmeldebogen ausfüllen und uns per Brief oder Fax zusenden. Oder Sie geben ihn persönlich im Schulbüro ab. Diese schriftliche Voranmeldung, dieser Anmeldebogen, ist besonders wichtig.

Die Pädagogen an unserer Schule benötigen vor einem Gespräch mit Ihnen einige Daten und Informationen zu Ihnen und Ihrem Kind. Wenn Ihr Kind bereits eine andere Schule besucht, senden Sie bitte Kopien der letzten drei Zeugnisse mit, damit wir uns einen ersten Eindruck über den Leistungsstand Ihres Kindes machen können.

Das Anmeldeformular enthält auch Platz für Ihre persönlichen Anmerkungen. Sie können beispielsweise eintragen, warum Sie sich für die Waldorfschule Diez entschieden haben. Aber auch persönliche Besonderheiten Ihres Kindes interessieren uns: ist Ihr Kind hochbegabt oder hat es (bereits attestierte) Lernschwierigkeiten? Leidet es unter chronischen Krankheiten? Spricht es eine andere Muttersprache als Deutsch? Benötigt Ihr Kind zusätzliche Hilfen, wie Hausaufgabenbetreuung oder speziellen Förderunterricht? Haben Sie schon über einen Platz in der Ganztagsschule nachgedacht?

Eine oft gestellte Frage ist die nach Quereinsteige-Möglichkeiten: Prinzipiell ist ein Quereinstieg aus anderen Schulen möglich; im Einzelfall muss geprüft werden, ob wir in der gewünschten Jahrgangsstufe noch Schüler aufnehmen können, der Leistungsstand, die Zusammensetzung sowie das soziale Gefüge der bestehenden Klassengemeinschaft.

Grundsätzlich gilt es hierbei jedoch zu beachten: wir sind eine einzügige Schule, es gibt also pro Jahrgang nur eine Klasse, die jeweils seit dem ersten Schuljahr als Klassengemeinschaft zusammen lernt. Neuaufnahmen können also nur dann stattfinden, wenn Ihr Kind genau zu dieser einen Klasse passt.

Wir unterrichten Kinder aller Begabungsrichtungen. Eine heilpädagogische Schule können und wollen wir nicht ersetzen. Auch können nicht die Kinder an unserer Waldorfschule beschult werden, für die ein spezieller Schultyp (beispielsweise eine Förderschule bei sonderpädagogischem Förderbedarf) vorgesehen ist.

Ihre vollständig ausgefüllten Anmeldebogen (inklusive Zeugniskopien) wird an die zuständige Kollegin für Neuaufnahmen weitergeleitet. Wir nehmen dann zunächst telefonisch mit Ihnen Kontakt auf. Geben Sie deshalb auf dem Anmeldeformular möglichst viele Kommunikationsmöglichkeiten an, damit wir schnell mit Ihnen in Kontakt kommen können.

Neue 1. Klasse

Ideal ist der Besuch unserer Waldorfschule ab der ersten Klasse. Der Einstieg in unsere Waldorfschule klappt am besten, wenn das Kind zuvor unseren Waldorfkindergarten besucht hat. Auch in diesem Fall ist eine Anmeldung bei der Schule notwendig.

Kinder für die 1. Klasse sollten möglichst bis Weihnachten des Jahres vor der Einschulung angemeldet werden. Schulpflichtig werden im Schuljahr 2024/25 alle Kinder, die am 31.08.24 das sechste Lebensjahr vollendet haben.

  • Mit Ausfüllen und Abgabe des Anmeldebogens bewerben sich die Eltern für die Aufnahme ihres Kindes.
  • Der Aufnahmekreis lädt Eltern und Kinder zum Gespräch und einer  Aufnahmeuntersuchung ein. Diese Diagnostik findet mit jedem einzelnen Kind oder in kleinen Gruppen statt, wobei dabei der Entwicklungsstand des Kindes erfasst wird, um die richtige Weichenstellung für seinen Schuleintritt vornehmen zu können. Hierbei versucht der Aufnahmekreis, die gesundheitliche wie auch die familiär-soziale Vorgeschichte zu erfassen und sich ein Bild vom Entwicklungsstand des Kindes zu machen.
  • Nach Auswertung und Beratung teilen die Aufnahmelehrer den Eltern schriftlich mit, ob das Kind die neue 1. Klasse besuchen kann. Hier sind oft noch abklärende Einzelgespräche nötig.
  • Die Eltern erhalten Informationen über die pädagogischen Grundlagenseminare und die grundsätzliche Zusammenarbeit in der Schule.
  • Bei gegenseitigem Einverständnis für die zukünftige Beschulung erhält der Vorstand die Personalien, um den Schulvertrag zu schließen und ein eventuelles Beitragsgespräch zu führen.
  • Am Ende des Schuljahres trifft sich die neue 1. Klasse mit Eltern und Klassenlehrer ein erstes Mal.
  • In der letzten Woche der Sommerferien findet nach schriftlicher Einladung der erste Elternabend statt, an dem alles für die Einschulungsfeier und die ersten Schultage besprochen wird.

Quereinsteiger

Selbstverständlich steht unsere Schule auch offen für die Schüler, die bereits andere Schulen besucht haben. Allerdings müssen die erhöhten Ansprüche unserer Pädagogik beachtet werden wie beispielsweise:

  • zwei Fremdsprachen von der ersten Klasse an,
  • Erlernen eines Musikinstrumentes,
  • verschiedene künstlerisch-handwerkliche Fächer

Der Quereinstieg kann jederzeit erfolgen, einen bestimmten Termin gibt es dafür nicht.

  • Mit Ausfüllen und Abgabe des Anmeldebogens bewerben sich die Eltern für die Aufnahme ihres Kindes in einer bestimmten Klasse. Dabei werden die Eltern gebeten, die letzten Zeugnisse in Kopie einzureichen. (Sollte es besondere Gutachten von Ärzten, Psychologen oder Therapeuten geben, sind diese ebenfalls von großer Bedeutung und werden erbeten.)
  • Sind die Unterlagen vollständig, werden die Eltern vom Aufnahmelehrer zu einem Informationsgespräch eingeladen, bei dem Themen wie Waldorfpädagogik, Epochenunterricht, Schul- und Vereinsstrukturen, Waldorfschule als christliche Schule, Aufgaben der Eltern, Ablauf des Schultages, Zeugnisse / Beurteilungen der Schüler, Abschlüsse, Aufnahmeablauf und -bedingungen behandelt werden.
  • Der Aufnahmelehrer gibt die Unterlagen an den entsprechenden Klassenlehrer weiter und unterrichtet ihn über Fragen und besondere Problematiken, die sich aus dem Infogespräch eventuell ergeben haben.
    Der Klassenlehrer prüft die Klassensituation und setzt sich mit den Eltern in Verbindung. Es folgt eine Terminabsprache zwischen Klassenlehrer, einen helfenden Kollegen und den Eltern mit ihrem Kind, um ein Aufnahmegespräch zu vereinbaren.
  • Im Aufnahmegespräch wird einerseits mit dem Schüler gesprochen: sein Leistungsstand wird überprüft, seine Hobby erfragt, seine Probleme besprochen. Je nach Alter erfährt der Schüler auch von den Besonderheiten der Klasse und des Lernens an der Waldorfschule. Andererseits wird den Eltern insbesondere von der Pädagogik des Alters und der Thematik des entsprechenden Epochenunterrichts berichtet. Sie erhalten die Gelegenheit, nun mündlich ihren Schulwechselwunsch zu begründen und von ihrem Kind zu berichten.
  • Der Klassenlehrer bespricht das Aufnahmegespräch mit seinen Fachkollegen und teilt dann den Eltern die Entscheidung mit, ob das Kind in die Klasse zur Schnupperwoche kommen darf oder nicht. Es erfolgt eine Terminabsprache. Die jeweilige Konferenz (Unter- und Mittelstufen-, sowie Oberstufenkonferenz) wird unterrichtet.
  • Nach Absprache nimmt der Schüler eine Woche lang am Unterricht teil. So kann er von möglichst vielen Lehrern wahrgenommen werden und die Klassengemeinschaft kennen lernen.
  • In der folgenden Stufenkonferenz (Unter- / Mittelstufenkonferenz bzw. Oberstufenkonferenz) beraten die Kollegen, ob der Schüler in die Klasse aufgenommen werden kann. Über die Aufnahme des Schülers / der Schülerin befindet dann die gesamte Pädagogische Konferenz.
  • Im Fall der Ablehnung wird diese schriftlich den Eltern mitgeteilt und die eingereichten Unterlagen zur Entlastung der Schule zurückgesandt. Es erfolgt keine Begründung. Besteht der Wunsch nach einem helfenden Gespräch, sind die Kollegen gern bereit, Hinweise und Ratschläge zu geben.
  • Im Fall der Aufnahme des Schülers erfolgt ein Gespräch mit den Eltern. Hat der Schüler in einem Unterrichtsfach Rückstände oder bisher nur eine Fremdsprache gelernt, kann er dazu verpflichtet werden, bestimmte Inhalte nachzuarbeiten und / oder externen Nachhilfeunterricht zu besuchen. Der Klassenlehrer informiert den Vorstand / Geschäftsführer und den Aufnahmelehrer. Die Mitglieder des Vorstandes beraten abschließend die Aufnahme der Familie in die Schulgemeinschaft und führen bei Bedarf ein Beitragsgespräch mit den Eltern. Der Schulvertrag wird abgeschlossen, und das Probejahr beginnt zum vereinbarten Termin (unmittelbar anschließend oder auch zu einem späteren Zeitpunkt).
  • Am Ende der Probezeit und nach einem Gespräch wird die Aufnahme bestätigt oder die Probezeit verlängert.

Beitragsgespräch

Das Land Rheinland-Pfalz übernimmt nur einen Teil der Gesamtkosten der Schule. Den verbleibenden Betrag müssen die Schuleltern aufbringen. Grundgedanke unseres Finanzierungsmodells ist es, dass dieser Betrag von der gesamten Elternschaft als Solidargemeinschaft erbracht wird. Die Höhe des Schulgelds ist in der auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung festgelegt. Wenn es für eine Familie nicht möglich ist diesen Betrag zu leisten, wird ein Elternbeitragsgespräch mit Vertretern des Vorstands und der Geschäftsführung des Fördervereins angesetzt.

Wesentlicher Teil eines Beitragsgespräches ist – neben der individuellen Bemessung eines Beitrags – immer die inhaltliche Erklärung der betreffenden Beitragsart. Dies betrifft insbesondere das Beitragsgespräch im Falle der ersten Neuaufnahme einer Familie.

Meistens wird ein Elternbeitragsgespräch geführt, wenn es in einer Familie gerade einmal finanziell eng ist. Der individuelle Schulbeitrag der Familie wird dann unter Berücksichtigung der individuellen finanziellen und sozialen Situation der Familie in einem Beitragsgespräch gemeinsam ermittelt und festgelegt. Zuvor muss von den Eltern schriftlich ein Antrag auf Beitragsreduzierung aufgrund veränderter Einkommensverhältnisse gestellt werden. Darin weisen die Eltern in Form von Kopien nach, wie es gerade bei Ihnen finanziell läuft.

Auch wenn die finanzielle Situation der Schule oder entsprechende Beschlüsse der Vereinsorgane es erforderlich machen, kann es mit einzelnen Eltern zu Beitragsgesprächen kommen. Oder wenn die Beitragseinstufung einer Elternschaft nicht oder nicht mehr mit dem Geist der auf der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitragsordnung im Einklang steht.

Am Ende eines Gesprächs wird die Höhe des neuen oder abgeänderten Beitrags und gegebenenfalls der Beginn von veränderten Beitragszahlungen oder Zahlungsfristen festgelegt. Versprechen von künftigen einseitigen Beitragsanpassungen durch die Elternschaft werden ebenfalls festgehalten. Die Ergebnisse des Gespräches werden nach Ende des Gesprächs dokumentiert und in der Elternakte aufbewahrt.